Zulagen & Förderungen
Staatliche Zulagen, Steuervorteile und Zuschüsse vom Arbeitgeber, die viele verschenken.
- Staatliche Zulagen
- Konditionen für Studierende
- Steuervorteile
- Arbeitgeberzuschüsse
Das Wichtigste in drei Punkten
- 01Wandeln Sie Gehalt in eine Betriebsrente um, legt Ihr Arbeitgeber in der Regel 15 % dazu, soweit er Sozialversicherungsbeiträge spart.
- 02Vermögenswirksame Leistungen: Bis zu einer Einkommensgrenze gibt der Staat die Arbeitnehmersparzulage dazu.
- 03Das Kindergeld beträgt 2026 monatlich 259 € pro Kind. Ein Teil davon kann früh für Ihr Kind arbeiten.
Zulagen & Förderungen
Geld, das Ihnen zusteht
Staat und Arbeitgeber unterstützen Vorsorge und Vermögensaufbau auf mehreren Wegen. Viele nutzen das nicht, oft schlicht, weil niemand es ihnen erklärt hat. Ein Überblick über die wichtigsten Bausteine.
- 01Zuschuss zur BetriebsrenteWandeln Sie einen Teil Ihres Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung um, muss Ihr Arbeitgeber in der Regel 15 % dazugeben, soweit er dadurch Sozialversicherungsbeiträge spart (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Viele Arbeitgeber zahlen freiwillig mehr.
- 02Vermögenswirksame LeistungenViele Arbeitgeber zahlen monatlich einen Betrag für Ihren Vermögensaufbau. Bis zu einer Einkommensgrenze von 40.000 € zu versteuerndem Einkommen (80.000 € bei Zusammenveranlagung) gibt der Staat die Arbeitnehmersparzulage dazu: 20 % auf bis zu 400 € im Jahr in Fondssparplänen, 9 % auf bis zu 470 € für Bausparen.
- 03Riester-ZulagenWer förderberechtigt ist und einen Riester-Vertrag bespart, erhält eine Grundzulage von 175 € im Jahr und für jedes kindergeldberechtigte Kind bis zu 300 €. Ob sich das lohnt, hängt stark von Kosten und Vertrag ab.
- 04Kindergeld2026 beträgt das Kindergeld monatlich 259 € pro Kind. Ein Teil davon kann früh für Ihr Kind investiert werden.
- 05Konditionen für Studierende und BerufsstarterFür Studierende und Auszubildende gibt es bei manchen Versicherungen besondere Einstiegskonditionen, etwa bei der Berufsunfähigkeitsversicherung.
- 06SteuervorteileBeiträge zu bestimmten Vorsorgeformen lassen sich steuerlich geltend machen; bei vermieteten Immobilien zählen unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch Werbungskosten und Abschreibung. Die Details klärt eine Steuerberatung.
Stand: Oktober 2026, vereinfacht und ohne Gewähr. Ob und in welcher Höhe Sie gefördert werden, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Steuerliche Fragen klärt eine Steuerberatung.
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